Informationen für Autoren

Regeln des DVfK zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Verfahrensordnung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten

Nachbemerkung und Links

Der Deutsche Verein für Kunstwissenschaft e.V. hat im Juni 2004 ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft anerkanntes Konzept zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verabschiedet. Der Verein unterstützt damit zugleich nachdrücklich die von der DFG formulierten Absichten. Wissenschaftliches Fehlverhalten, etwa durch Verletzung des geistigen Eigentums (Plagiat), Ideendiebstahl, Versagen der Koautorenschaft, geht über das gezielte Fälschen von Daten hinaus. Die vom Deutschen Verein für Kunstwissenschaft e.V. formulierten Regeln stellen deshalb maßgeblich auf Prävention ab.

 

Links zu den Themenbereichen "wissenschaftliches Fehlverhalten" und "gute wissenschaftliche Praxis"

Ombudsmann der DFG:
Über die Homepage des Ombudsmanns der Deutschen Forschungsgemeinschaft gelangen Sie zu einer Vielzahl einschlägiger Informationen und weiterführenden Links. Siehe Website der DFG

Verwendungsrichtlinien für Sachbeihilfen mit Leitfaden für Abschlußberichte und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis:
zum Dokument im Format PDF
 
Vancouver-Richtlinien:
Im Jahre 1978 hat eine kleine Gruppe von Herausgebern medizinischer Fachzeitschriften in Vancouver Richtlinien für Manuskripte aufgestellt, die bei ihren Zeitschriften eingereicht werden sollen. Diese Gruppe hat sich zum International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) weiterentwickelt und ihre Richtlinien fortgeschrieben. Diese sind zu finden über https://www.icmje.org.
 
Ombudsperson: PD Dr. Dorothea Diemer